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BGH, 04.07.1962 - 2 StR 157/62 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegung der Überzeugsgründe von einer Mittäterschaft in den Urteilsgründen - Mittäterschaft bei einem schweren Raub - Abgrenzung zwischen technischer Waffe und gefährlichem Werkzeug - Einordnung eines gewöhnlichen Taschenmessers im waffentechnischen Sinn
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.10.1959 - 5 StR 377/59
Begehung eines Raubes i.F.d. Ansichnahme und Gebrauchnahme eines Gegenstands am …
Auszug aus BGH, 04.07.1962 - 2 StR 157/62
Die Bestrafung nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt daher das Bewußtsein voraus, daß das Messer bei der Tat als Waffe benutzt werden könnte (RGSt 68, 238, 239; BGHSt 3, 229, 232 f [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]; 13, 259, 260) [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59]. - BGH, 02.10.1952 - 5 StR 623/52
Auszug aus BGH, 04.07.1962 - 2 StR 157/62
Die Bestrafung nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt daher das Bewußtsein voraus, daß das Messer bei der Tat als Waffe benutzt werden könnte (RGSt 68, 238, 239; BGHSt 3, 229, 232 f [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]; 13, 259, 260) [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59]. - RG, 26.06.1934 - 1 D 404/34
1. Kann eine nur innere Hemmung die Freiwilligkeit des Täters bei dem Rücktritt …
Auszug aus BGH, 04.07.1962 - 2 StR 157/62
Die Bestrafung nach § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt daher das Bewußtsein voraus, daß das Messer bei der Tat als Waffe benutzt werden könnte (RGSt 68, 238, 239; BGHSt 3, 229, 232 f [BGH 02.10.1952 - 5 StR 623/52]; 13, 259, 260) [BGH 06.10.1959 - 5 StR 377/59].